So nutzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen clever!

Überschrift des Artikels, BVFI24 Logo, im Hintergrund ein Ausschnitt einer Person beim Heckeschneiden

Steuerersparnisse, die Sie nicht verpassen dürfen

Wussten Sie, dass Sie als Immobilienbesitzer oder Investor jedes Jahr Tausende von Euros an Steuerersparnissen verpassen könnten? Die richtige Nutzung von Steuerabzügen für haushaltsnahe Dienstleistungen kann Ihre Steuerlast erheblich senken – aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Besonders der Ort, an dem diese Dienstleistungen erbracht werden, entscheidet über Ihren finanziellen Vorteil. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuerabzüge zu maximieren, Fallstricke zu vermeiden und mehr Geld in Ihrer Tasche zu behalten.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise im Haushalt anfallen, aber auch von externen Dienstleistern übernommen werden können. Dazu zählen Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Pflegedienste. Das Beste daran: Bis zu 20 % dieser Kosten können Sie steuerlich geltend machen – maximal 4.000 Euro pro Jahr! Entscheidend ist jedoch, wo diese Leistungen erbracht werden. Nur Arbeiten im eigenen Haushalt oder in unmittelbarer Nähe qualifizieren sich für den Abzug.

Welche Dienstleistungen sind absetzbar?

Damit Sie von den Steuervorteilen profitieren, müssen klare Kriterien erfüllt sein. Hier eine Übersicht:

Absetzbare Dienstleistungen:
  • Im Haushalt: Reinigung der Wohnung, Kinderbetreuung (sofern nicht als Sonderausgaben abgerechnet), Pflege- und Betreuungsdienste.
  • In unmittelbarer Nähe: Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden auf Ihrem Grundstück.

Nicht absetzbar:
  • Dienstleistungen außerhalb des Haushalts, z. B. Wäschereien in einem Gewerbegebiet.
  • Friseurbesuche oder andere Leistungen, die nicht typisch für den Haushalt sind.
  • Materialkosten – nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen.
Die räumliche Verbindung zum Haushalt ist der Schlüssel zum Erfolg!

Dokumentation: So sichern Sie Ihren Abzug

Um die Steuerersparnisse geltend zu machen, brauchen Sie eine saubere Dokumentation:
  1. Rechnung: Der Dienstleister muss Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten separat von Materialkosten ausweisen.
  2. Zahlungsnachweis: Barzahlung ist tabu – nutzen Sie Überweisung oder Lastschrift.
  3. Steuererklärung: Tragen Sie die Ausgaben im entsprechenden Abschnitt für haushaltsnahe Dienstleistungen ein.
Ohne diese Nachweise riskieren Sie, dass das Finanzamt Ihren Antrag ablehnt.

Was sagen die Gerichte?

Urteile verdeutlichen, wie wichtig der Ort der Dienstleistung ist:
  • Finanzgericht Münster (2023): Ein Wäschereidienst außerhalb des Haushalts ist nicht absetzbar – die räumliche Nähe fehlt.
  • Finanzgericht Hessen (2017): Hundeausführdienste können absetzbar sein, wenn sie Teil eines umfassenden Haushaltsdienstes sind.
Diese Entscheidungen zeigen: Präzision zahlt sich aus!

Praktische Tipps für Immobilienbesitzer und Investoren

Möchten Sie das Maximum aus Ihren Steuerabzügen herausholen? Hier einige Tipps:
  • Detaillierte Rechnungen: Lassen Sie alle Kosten klar aufschlüsseln.
  • Gemischte Dienstleistungen: Wenn Arbeiten teils im Haushalt, teils extern stattfinden, holen Sie sich steuerlichen Rat.
  • Bleiben Sie informiert: Änderungen wie die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 Euro ab 2025 können Ihre Planung beeinflussen.

Fazit: Ihr Weg zu mehr finanzieller Freiheit

Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten Immobilienbesitzern und Investoren eine smarte Möglichkeit, Steuern zu sparen – vorausgesetzt, Sie beachten die Regeln zur Lage und Dokumentation. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Steuerlast senken und Ihre Rendite steigern. Handeln Sie jetzt: Prüfen Sie Ihre Ausgaben, sichern Sie Ihre Nachweise und nutzen Sie die nächste Steuererklärung, um bares Geld zurückzuholen. Ihr Portemonnaie wird es Ihnen danken!
Für weitere Unterstützung wenden Sie sich vertrauensvoll an die BVFI24 Eigentümerallianz. Bleiben Sie proaktiv – und finanziell im Plus!
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